LSVD Hessen
Wir sind die LOBBY für Lesben und Schwule
Binationale Partnerschaften
Rechtlos und diskriminiert ?
Lesbische und Schwule binationale Partnerschaften in Deutschland!
In der Vergangenheit erreichten den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) fast täglich Anfragen schwuler Paare, die Hilfe benötigten, weil einer der Partner Nicht-EU-Bürger war und deshalb Probleme mit seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hatte. Schwule binationale Paare wurden in Deutschland massiv diskriminiert. Anders als bei binationalen Ehepaaren wurden ihnen rechtliche Hürden in den Weg gestellt, die Ehe wurde ihnen vom Gesetzgeber verweigert. Schwule Partnerschaften, vor allem binationale Lebensgemeinschaften, lebten in Deutschland in einem rechtlosen Raum. Der ausländische Lebenspartner war von Abschiebung bedroht, sobald er etwa sein Studium beendet hatte oder sein Asylbegehren abgelehnt wurde. Viele schwule Migranten, die mit ihrem deutschen Partner hier leben wollten, wurden so vom Gesetzgeber bewusst in die Illegalität getrieben. Zu allem Überfluss sahen sie sich in der deutschen Gesellschaft einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt: als Schwule und als Ausländer, ganz zu schweigen von der Ächtung ihrer sexuellen Orientierung in vielen Herkunftsländern Afrikas, Asiens, Amerikas oder auch Osteuropas.
Deshalb hat der SVD auf seinem 8. und 10. Verbandstag beschlossen, dass die Themen "schwule Immigranten" und "binationale Partnerschaften" künftig einen Schwerpunkt der LSVD-Arbeit darstellen werden. Der LSVD lädt die schwulen Immigranten in der Bundesrepublik ein, sich unter dem Dach des Verbandes für Emanzipation, Partizipation und Integration zu organisieren, um gemeinsam für gleiche Bürgerrechte zu streiten.
In der Praxis arbeitet der LSVD sehr eng mit den "Schwulen Juristen" und der "Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare" zusammen.
Diese drei Organisationen haben eine Reihe von Musterverfahren initiiert und begleitet. Dadurch war es gelungen, zwei positive Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster zu erstreiten. Aufgrund dieser Urteile und der Initiativen der drei Organisationen hatten sieben Bundesländer Verwaltungsanweisungen erlassen, die in einer Reihe von Fällen positive Lösungen ermöglichten. Auch in anderen Bundesländern hatte sich die Verwaltungspraxis verbessert. Es gab jedoch noch immer Bundesländer, in denen gleichgeschlechtliche binationale Paare so gut wie keine Chance hatten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Davon abgesehen war die Frage der Arbeitserlaubnis gänzlich ungelöst. Da die ausländischen Partner hier nicht arbeiten durften, mussten die deutschen Partner jahrelang für sie aufkommen und sich gegenüber den Ausländerbehörden entsprechend verpflichten und ein dazu ausreichendes Einkommen nachweisen. Wer das nicht konnte - das betraf vor allem viele Lesben-Paare -, erhielt keine Aufenthaltserlaubnis.
Diese Situation hat sich für binationale Paare, bei denen einer der beiden Partner Deutscher ist, durch das Lebenspartnerschaftsgesetz wesentlich verbessert. Es bestehen aber immer noch erhebliche Unterschiede zu binationalen Ehen:
Siehe Kapitel >> "Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht" << in unserem Ratgeber zum Lebenspartnerschaftsgesetz.
Es bleibt also noch viel zu tun!
Binats-Beratung und Gruppentreffen
finden jeden 2. Freitag im Monat im LSKH in der Klingerstr. 6, in Frankfurt am Main nach Bedarf statt.
Links:
Eltern, Freunde und Angehörigen von Lesben und Schwulen
Lebensformen
mz >05.01.08<
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